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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. September 2025

Der Bundesrat lässt Vorgaben zum Unterricht der Landessprachen ausarbeiten

Bern, 19.09.2025 — Der Bundesrat ist beunruhigt über die Entscheide von Deutschschweizer Kantonen, den Unterricht der zweiten Landessprache auf die Oberstufe zu verschieben. Diese Entwicklung gefährdet die harmonisierte Schulbildung und den nationalen Zusammenhalt. An seiner Sitzung vom 19. September 2025 hat der Bundesrat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche die Kantone verpflichtet, weiterhin eine zweite Landessprache auf Primarstufe zu unterrichten. Ziel ist es, die Bedeutung der Landessprachen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu sichern. Diese Regelung soll aber nur greifen, falls der bestehende Sprachenkompromiss scheitert.

Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Die Bundesverfassung bringt dies mit einem umfassenden sprachpolitischen Auftrag an Bund und Kantone zum Ausdruck. Es ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, für die Erhaltung und Förderung der Landessprachen und für die Stärkung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften einzutreten.

Mit einer Ergänzung von Artikel 15 des Sprachengesetzes will der Bundesrat die Mehrsprachigkeit in der obligatorischen Schule erhalten. Das Ziel der Anpassung ist es, die Stellung der Landessprachen im Sprachenunterricht festzulegen. Gleichzeitig soll die Revision den kantonalen Kompetenzen in Unterrichtsfragen sowie den sprachregionalen Unterschieden Rechnung tragen. Dazu lässt der Bundesrat zwei Varianten ausarbeiten:

Variante 1: Festschreibung der geltenden HarmoS-Lösung im Sprachengesetz (Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule; eine Landessprache und Englisch);

Variante 2: Festschreibung einer Minimalvorgabe mit grösserem Spielraum für die Kantone (Unterricht einer zweiten Landessprache ab der Primarschule bis zum Ende der Sekundarstufe I).

Der Bundesrat lässt die Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, weil es in einzelnen Kantonen Bestrebungen gibt, den Unterricht in einer zweiten Landessprache in der Primarschule aufzuheben. Mit diesem Schritt will der Bundesrat vorbereitet sein für den Fall, dass die im Rahmen des HarmoS-Konkordats beschlossene Harmonisierung des Sprachenunterrichts scheitert und damit ein Eingreifen des Bundes notwendig wird. Bleiben die Kantone bei der 2004 vereinbarten Sprachenstrategie oder gelingt es ihnen, die Strategie anzupassen, ohne die Landessprachen zu schwächen, erübrigt sich eine Änderung des Sprachengesetzes.

Vereinbarungen zur Harmonisierung des Unterrichts der Landessprachen seit 2004

Damit die Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz gewährleistet bleiben, verpflichtet die Bundesverfassung die Kantone, das Schulwesen zu harmonisieren. Mit der Sprachenstrategie von 2004 haben die Kantone eine Harmonisierungslösung verabschiedet, die 2009 Eingang in das HarmoS-Konkordat gefunden hat. Sie ist für alle Beitrittskantone verbindlich und zeigt mittelbar auch für die Nicht-Beitrittskantone Wirkung.

Wird die nationale Sprachenstrategie in einzelnen Kantonen nicht oder nur teilweise umgesetzt oder der bereits erreichte Harmonisierungsstand rückgängig gemacht, führt dies zu einer Gefährdung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und zu neuen schulischen Mobilitätshindernissen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass staats- und bildungspolitische Gründe harmonisierte Vorgaben des Bundes zum Unterricht der Landessprachen erfordern, wenn die Kantone sich nicht einigen können. Gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung ist der Bund in diesem Fall verpflichtet, entsprechende Vorgaben zu machen.